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Auslandschweizer-/innen

Willkommen beim zentralen Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Thurgau

Seit dem 15. März 2010 führt der Rechtsdienst der Staatskanzlei das Stimmregister für die ca. 5'000 stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Stand Januar 2024) des Kantons Thurgau.

Der Eintrag ins Stimmregister emöglicht die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten im Kanton Thurgau.

Voraussetzung für den Eintrag ins Stimmregister ist, dass sich Ihre letzte Wohnsitzgemeinde im Kanton Thurgau befindet.

Wenn Sie noch nie Wohnsitz in der Schweiz hatten und sich Ihre Heimatgemeinde im Kanton Thurgau befindet, kann ebenfalls ein Eintrag im Stimmregister des Kantons Thurgau erfolgen.


Weitere Informationen und Links: