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Ausübung der politischen Rechte

Als angemeldete Auslandschweizerin oder angemeldeter Auslandschweizer stehen Ihnen folgende politischen Rechte zu:

Der Versand des Stimmmaterials ins Ausland wird durch die Staatskanzlei organisiert. Gemäss Art. 12 Abs. 3 der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (V-ASG; SR 195.11) darf der Versand frühestens eine Woche vor dem offiziellen Versand in der Schweiz erfolgen. Nach Art. 11 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) erhalten die Stimmberechtigen, die nach kantonalem Recht zur gültigen Stimmabgabe nötigen Unterlagen mindestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag. Der Rechtsdienst der Staatskanzlei versendet daher die Stimmunterlagen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am frühestmöglichen Termin, nämlich fünf Wochen vor dem Abstimmungsstag. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt direkt an die Staatskanzlei, wo die Stimmen ausgezählt werden. Das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wird gesamthaft als zusätzliches Resultat ausgewiesen und zum kantonalen Ergebnis totalisiert. Detaillierte Informationen zur Stimmabgabe finden Sie jeweils in den Abstimmungsunterlagen.

An-/Abmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Schweizerische Vertretung im Ausland, bei welcher Sie immatrikuliert sind. Wenn Sie im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz genommen haben, ist die Schweizerische Botschaft in Wien zuständig. Anmeldungen haben ebenfalls dort zu erfolgen.

Erneuerung der Anmeldung

Der Eintrag im Stimmregister ist ohne periodische Erneuerung gültig. Fallen die Voraussetzungen zur Ausübung der politischen Rechte weg, verzichtet eine Auslandschweizerin oder ein Auslandschweizer auf die Ausübung der politischen Rechte oder wird das Stimmmaterial drei Mal in Folge als unzustellbar zurückgeschickt, so wird der Eintrag aus dem Stimmregister gelöscht.

Adressänderungen

Für Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Schweizerische Vertretung im Ausland. Wir empfehlen, Adressänderungen rechtzeitig der Schweizerischen Vertretung im Ausland zu melden, damit wir Ihnen die Stimmunterlagen ohne Unterbruch zustellen können.

Seit Oktober 2016 können Sie Adressänderungen auch direkt über den Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) vornehmen.