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Wahlen/Abstimmungen

Kantonales Wahlbüro

Die Staatskanzlei ist bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen das kantonale Wahlbüro gemäss § 10 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG; RB 161.1) und übt die Aufsicht über die kommunalen Wahlbüros aus. Sie plausibilisiert die Ergebnisse eines Urnengangs und veröffentlicht diese im Internet und im Amtsblatt.

Weisungen der Staatskanzlei und Leitfaden zur Durchfürung von Wahlen und Abstimmungen

Der Regierungsrat ordnet mit RRB vor jedem eidgenössischen und kantonalen Urnengang dessen Durchführung an. Die Staatskanzlei erlässt die gemäss § 28 der Verordnung zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWV; RB 161.11) dazugehörigen Weisungen zur Durchführung. Teil dieser Weisungen sind die jeweils aktuellen rechtlichen Hinweise und FAQ zur Auszählung der Stimmen am Abstimmungstag. Die Weisungen sind verbindlich und müssen von den Gemeinden vor jedem Urnengang studiert werden.

RRB Nr. 473 vom 23. August 2022: Eidgenössische Wahlen 2023 und kantonale Erneuerungswahlen 2024: Anordnung der Durchführung und Festsetzung der Termine

RRB Nr. 229 vom 18. April 2023: Verteilung der Grossratsmandate auf die Bezirke im Hinblick auf die Gesamter­neuerungswahl für den Grossen Rat vom 7. April 2024

Rechtliche Hinweise Staatskanzlei

FAQ zur Auszählung der Stimmen am Abstimmungstag

Im Nachgang zu den Grossratswahlen vom 15. März 2020 wurden in der Stadt Frauenfeld Unregelmässigkeiten bei der Anzahl unveränderter Listen zweier Parteien festgestellt. Nach dem durchgeführten Strafverfahren verurteilte das Bezirksgericht Frauenfeld den ehemaligen Stadtschreiber der qualifizierten Wahlfälschung. Das Thurgauer Obergericht bestätigte diesen Schuldspruch am 2. Juni 2022. Mit Urteil 6B_1437/2022 vom 2. August 2023 wies das Bundesgericht eine dagegen erhobene Beschwerde vollumfänglich ab. Nach der Wahlfälschung wurde die Motion „Mehr Sicherheit bei Wahlen und Abstimmungen“ vom 12. August 2020 (GR 20/MO 3/41) eingereicht. Diese wurde jedoch nicht erheblich erklärkt.

Beantwortung der Motion durch den Regierungsrat mit RRB Nr. 685 vom 16. November 2021

Bericht der Staatskanzlei vom 8. November 2021 zur Wahlfälschung in der Stadt Frauenfeld bei den Grossratswahlen vom 15. März 2020

Die Staatskanzlei und der Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) wurden nach der Wahlfälschung damit betraut, die Abläufe bei Wahlen und Abstimmungen zu überprüfen und einen Leitfaden für die Abwicklung einen Urnengangs zu erarbeiten. Der Leitfaden für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in den Thurgauer Gemeinden ist im September 2022 erschienen. Er soll die Verwantwortlichen in den Gemeinden, insbesondere die Gemeindepräsidien und die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber, dabei unterstützen, das Ergebnis eines Urnengangs fehlerfrei zu ermitteln.

Leitfaden für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in den Thurgauer Gemeinden vom September 2022