E-Voting
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können seit dem 18. Juni 2023 wieder elektronisch abstimmen
Seit der Abstimmung vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Stimme wieder elektronisch abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton Thurgau am 3. März 2023 die Grundbewilligung für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Am 16. August 2023 hat der Kanton die Grundbewilligung für den Einsatz von E-Voting bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erhalten.
- Medienmitteilung der Staatskanzlei vom 3. März 2023
- Medienmitteilung des Bunderates vom 3. März 2023
- Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. August 2023
Alle im Kanton Thurgau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem sie elektronisch, brieflich oder an der Urne abstimmen können.
Weitere Informationen zur Ausübung der politischen Rechte finden Sie unter Auslandschweizer-/innen.
Informationen zu E-Voting und zum E-Voting-System
Der Kanton Thurgau setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit ein. Informationen zum System, zum Abstimmungsprozess und zu den Sicherheitsmechanismen finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone St.Gallen, Basel-Stadt und Thurgau.