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Bewilligungsverfahren / Dokumentation

Damit der Kanton das E-Voting-System einsetzen kann, findet eine unabhängige Überprüfung durch externe Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei statt. Dabei wird überprüft, ob das System und der Betrieb bei der Systemanbieterin, den Kantonen und der Druckerei den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfberichte werden auf der Webseite der Bundeskanzlei veröffentlicht. Zusätzlich sind für den Einsatz des Systems eine Grundbewilligung des Bundesrates und eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig.

Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116) kann die Bundeskanzlei in Ausnahmefällen einen Kanton von der Erfüllung einzelner Anforderungen befreien (man spricht in solchen Fällen von «Nichtkonformitäten»). Die BK hat den Kanton von der Erfüllung folgender Anforderungen befreit:

Dokumentation zu E-Voting

Hinweis: Das E-Voting-System und sein Betrieb werden kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt (siehe dazu auch Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung). Dies betrifft auch die Dokumentation. 

E-Voting-Resultate