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Richtlinien für die Rechtsetzung / Schreibweisungen für die Kantonale Verwaltung Thurgau (KVTG)

Richtlinien für die Rechtsetzung

Auf den 1. Januar 2022 wurden die neuen Richtlinien für die Rechtsetzung in Kraft gesetzt.

Sie sichern ein einheitliches äusseres Erscheinungsbild der kantonalen Erlasse und tragen zu ihrer hohen Qualität bei. Sie sind mit der Generalsekretärenkonferenz (GSK) und der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission (GRK) abgestimmt worden.

Die Richtlinien gelten für sämtliche Erlasse, die gemäss § 2 des Gesetzes über die öffentlichen Bekannt­machungen (RB 170.5) ins Rechtsbuch aufzunehmen sind, und damit insbesondere für alle Gesetze und Verordnungen, aber auch für Erlasse der Gerichte, der Landeskirchen und weiterer kantonaler Einheiten wie den Hochschulrat. Diese sind aufgefordert, die bereinigten Entwürfe ihrer Erlasse vor der Beschlussfassung dem Rechtsdienst der Staatskanzlei zur Prüfung einzureichen.

Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf Fehler nimmt der Rechtsdienst der Staatskanzlei gerne entgegen (rechtsdienst.sk@tg.ch).

Richtlinien für die Rechtsetzung vom 1. Januar 2022

Schreibweisungen für die Kantonale Verwaltung Thurgau (KVTG)

Die Schreibweisungen für die Kantonale Verwaltung Thurgau (KVTG) vom 25. März 2021 gelten auch für Erlasstexte.

Schreibweisungen für die Kantonale Verwaltung Thurgau (KVTG) vom 25. März 2021 (V1.1 vom 31. März 2022)