Initiativen
Kantonale Initiative
4000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen. Die Frist zum Sammeln der Unterschriften beträgt sechs Monate. Das Begehren kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. § 26 KV; RB 101
Vorprüfung
Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste dem Rechtsdienst der Staatskanzlei zur formellen Prüfung einzureichen. Sofern die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, werden in Absprache mit den Mitgliedern des Initiativkomitees der Titel und Text im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Die Sammelfrist beginnt erst mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt. § 72 StWG; RB 161.1
Hängige Initiativen
(Stand: 12. Mai 2023)
Titel | Sammelfrist | Amtsblatt-Nummer |
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"Thurgauer Solarinitiative" Gestützt auf § 26 Abs. 1 und Abs. 3 der Kantonsverfassung (KV; RB 101) soll mit der Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung das Gesetz über die Energienutzung (ENG; RB 731.1) geändert werden. |
12.05.2023 bis 12.11.2023 | 19/2023 S. 1259 |
Mit 4'081 gültigen Unterschriften zustande gekommen. | 47/2023 S. 3243 |
Rechtliche Hinweise und Musterbogen
Rechtliche Hinweise zur kantonalen Volksinitiative
Musterbogen: Kantone Volksinitiative
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