Hinweise/Learnings
Aus den bisherigen Urnengängen von 2024 können folgende Erkenntnisse abgeleitet werden (sie haben sich aus der Plausibilisierung, aus den Fragen der Gemeinden oder aus anderen Beobachtungen ergeben):
- Einsendung der Protokolle: Die unterschriebenen Originale der endgültigen Protokolle sind an den Rechtsdienst zu senden. Dabei gilt es sicherzustellen, dass es sich um die definitiven Versionen handelt. Ein provisorisches Protokoll ist an einem gelben Balken unter den Ergebnissen erkennbar. In diesem Fall müssen die Protokolle in VOTING neu generiert und heruntergeladen werden. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass zwei Personen die Protokolle unterzeichnen.
- Korrekturen: Die Gefahr, dass bei Korrekturen von Fehlern weitere Fehler gemacht werden oder dass eine Korrektur unvollständig ist, ist gross. Korrekturen müssen sorgfältig und im Vieraugenprinzip gemacht werden. Es ist stets zu prüfen, ob die Korrektur Auswirkungen an einem anderen Ort haben könnte, und es muss separat geprüft werden, ob der Fehler wirklich vollständig korrigiert worden ist. Ziel ist nicht, dass die Korrekur möglichst schnell vorgenommen wird, sondern Ziel ist, dass sie sorgfältig, umsichtig und vollständig erfolgt.
- Differenz zwischen der Anzahl Stimmrechtsausweise und der Anzahl Stimmzettel einer Vorlage: An der Abstimmung vom 9. Juni 2024 war diese Differenz bei fünf Gemeinden nicht plausibel. Bei allen fünf Gemeinden stellte sich heraus, dass ein Fehler vorlag (Beige bei falscher Abstimmungsvorlage gezählt, Beige bei Ja statt bei Nein gezählt, Beige vergessen). Die Gemeinden müssen daher diese Differenz anschauen, bevor sie die Ergebnisse in VOTING abschliessen. Gibt es keine plausible Erklärung, liegt mir hoher Wahrscheinlichkeit ein Fehler vor. Es ist wesentlich einfacher, solche Fehler am Abstimmungssonntag zu korrigieren, wenn die Mitglieder des Wahlbüros anwesend sind.
- Vieraugenprinzip: Es genügt nicht, dass zwei Personen gemeinsam eine Handlung durchführen. Vielmehr muss jede Person einzeln jeden Schritt durchgehen und diesen bestätigen. Das Vieraugenprinzip sollte insbesondere verhindern, dass Stimmzettel der falschen Vorlage oder der falschen Antwort (Ja/Nein) zugeordnet werden oder dass die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen verwechselt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Weisungen: Es gibt einzelne Gemeinden, die die Weisungen nicht lesen oder nicht befolgen. Die Weisungen sind verbindlich. Bitte lesen und befolgen Sie sie. Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.